Abhängig vom Alter des Patienten und der Fehlstellung seiner Zähne ergibt sich entweder eine Therapie mit einer herausnehmbaren oder festsitzenden Zahnspange. Vor der Behandlung wird der Befund aufgenommen und ein Abdruck zur Modellerstellung genommen.
Auch eine Fotodokumentation und eine Röntgenuntersuchung wird durchgeführt. Danach wird der individuelle Behandlungsplan festgelegt
Kieferorthopädische Frühbehandlung
Bei manchen Fehlstellungen, wie z.B. beim Kreuzbiss, ist es notwendig schon im Milchgebiss mit der Kieferregulierung zu beginnen, um ein harmonisch Schädelwachstum zu ermöglichen.
Abnehmbare Zahnspangen
Im Milchgebiss und vor allem im Wechselgebiss werden Kiefer- und Zahnfehlstellungen bevorzugt mit herausnehmbaren Zahnspangen behandelt, die vor allem nachts getragen werden.
Festsitzende Zahnregulierungen
Im bleibenden Gebiss werden Zahnfehlstellungen mit einer „fixen“ Zahnspange korrigiert. D.h. sogenannte „Brackets“ werden auf die Zähne geklebt, über die ein kieferorthopädischer Draht die Zahnbewegungen fixiert und leitet.
„Unsichtbare Zahnspangen“, Aligner
Gewisse Zahnbewegungen, besonders kleine Rotationsbewegungen und Kippungen, können auch sehr gut mit Aligner durchgeführt werden. Diese, an sich herausnehmbaren, Schienen sollen vom Patienten stets rund um die Uhr getragen werden. Nur beim Essen und Zähneputzen nimmt man die Aligner für eine bequeme und einfache Nahrungsaufnahme ab.
„GRATISZAHNSPANGE“
Seit 1. Juli 2015 werden für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, die Kosten für bestimmte Zahnspangen zur Gänze übernommen.
Die Gratiszahnspange wird als interzeptive (frühkindliche) kieferorthopädische Behandlung und/oder als kieferorthopädische Hauptbehandlung erbracht und kann unter folgenden Voraussetzungen (IOTN Grad 4 oder 5) dem Sozialversicherungsträger zur Genehmigung vorgelegt werden. Es werden dabei aber keine kosmetischen Spangen (z.B. weiße Brackets) eingesetzt.
Kosten für die grundlegende IOTN Feststellung und kieferorthopädische Beratung: 50€
Frühbehandlung (interzeptive Behandlung; abnehmbar bzw Kombinationstherapie abn./fests.):
Entspricht die Fehlstellung des Kindes (Alter 8-11 Jahre) IOTN 4 oder 5, kann die Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden und bei Bewilligung, direkt mit der Kasse abgerechnet werden.
Festsitzende kieferothopädische Hauptbehandlung: entspricht die Fehlstellung des Kindes ( 12. -18. Lebensjahr) IOTN 4 oder 5:
Auch hier können wir ebenfalls einen Antrag an die Kasse stellen. Die Abrechnung erfolgt nach Bewilligung wie beim Wahlarzt: Der Patient muss primär die Honorarnote bezahlen und kann dann um die Kostenrückerstattung bei seinem Sozialversicherungsträger ansuchen.
Bei kieferorthopädischen Leistungen , die nicht in den Bereich der Gratiszahnspange fallen, erfolgt die Honorargestaltung gemäß den Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer. Es liegt im Ermessen des Sozialversicherungsträgers, ob hier ein Kostenzuschuss gewährt wird.
Bei Familien mit mehreren Kindern bieten wir gerne individuelle Tarife an.